Dein Weg zum Fahrlehrer - wir bilden aus!

Die Fahrlehrerausbildung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG). Dieses Gesetz definiert die Rahmenbedingungen für die Ausbildung von Fahrlehrern und stellt sicher, dass angehende Fahrlehrer über das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten verfügen, um zukünftige Fahrer optimal auszubilden.

Deine Ausbildung umfasst sowohl einen praktischen als auch einen theoretischen Teil. Zudem musst Du als angehender Fahrlehrer bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um deine Zulassung zu erhalten.

Voraussetzungen zum Fahrlehreranwärter

Folgendes musst Du für Deine Ausbildung erfüllen:

  • Mindestalter von 21 Jahren
  • körperliche und geistige Eignung (durch ein ärztliche Gutachten)
  • persönliche Eignung (in der Regel durch ein Führungszeugnis)
  • mindestens Realschulabschluss
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertiger Abschluss (Abitur, Fachabitur)
  • Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse
  • mindestens drei Jahre Fahrpraxis in Klasse B, andere Klassen mindestens zwei Jahre

Theoretische Lehrinhalte

Für deine Fahrlehrerausbildung musst du folgende Themengebiete abgedecken. Diese sind auch ein Teil der Prüfungen:

  • Fahren: Fähigkeiten zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Hinblick auf Sicherheit, Vorschriftmäßigkeit und Umweltschutz
  • Technik: technische Gegebenheiten und Zusammenhänge von Fahrzeugen verstehen und anwenden 
  • Verkehrspädagogik: Gestaltung und Vermittlung von Lerninhalten für zukünftiger Fahrschüler (Erwachsenenpädagogik und Lernpsychologie)
  • Umwelt: Grundsätze für ein umweltbewusstes und spritsparendes Fahren
  • Recht: Vertiefung des Verkehrsrechts
  • Verkehrsverhalten: Schulung der Beobachtungsgabe und Vermittlung von "ordnungsgemäßen" Fahrverhalten für die zukünftigen Fahrschüler 

Praktische Lehrinhalte

Ist Dein theoretischer Teil bestanden, kann mit dem praktischem Teil begonnen werden. Dieser erfolgt im Form eines Praktikums in Deiner Ausbildungsfahrschule. Dabei startest Du mit einer Eingewöhnungsphase.

Nach dieser Phase beginnst du bereits eigenständig Fahrschüler in der Theorie und Praxis auszubilden. Dabei stehen Dir natürlich unsere erfahrenen Fahrlehrer mit nützlichen Vorschlägen zur Seite.

Dein Praktikum erfordert zusätzlich noch eine Pädagogische Reflexion die zweimal, für jeweils eine Woche, in einer Fahrlehrerfachschule absolviert werden muss.

Der praktische Lehrinhalt endet mit Lehrproben, also Fahrlehrerprüfungen. Bestehst Du diese, erhältst du Deinen Fahrlehrerschein.

Dauer der Ausbildung

Dein theoretischer Teil ist für ca. acht Monate in der Fahrlehrerfachschule ausgelegt und wird in der Regel als Ganztageskurs angeboten.

Im Modul "Fahren" wirst Du, neben einer schriftlichen und mündlichen Fahrkundeprüfung, auch eine fahrpraktische Prüfung absolvieren. Hier kannst Du Deinen Fahrstil unter Beweis stellen.

Für Dein Praktikum, welches wieder bei uns in der Fahrschule stattfindet, sind ebenfalls mindestens vier Monate vorgesehen. Hierbei sind zwei Wochen Pädagogische Reflexion (wieder in der Fahrlehrerfachschule) eingerechnet.

Fahrlehrprüfung - Dein Ausbildungsabschluss

Als Fahrlehreranwärter musst Du insgesamt fünf verschiedene Prüfungen ablegen. Eine nicht bestandene Teilprüfung kann bis zu zwei Mal wiederholt werden. Deine Prüfungen setzen sich wie gefolgt zusammen:

  • Fahrpraktische Prüfung
  • Schriftliche Fachkundeprüfung
  • Mündliche Fachkundeprüfung
  • Theoretische Lehrprobe
  • Praktische Lehrprobe

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