Fahrschule wechseln - wir informieren

Der Wunsch, die Fahrschule zu wechseln, kann verschiedene Ursachen haben.

Du hast Dich in einer Fahrschule angemeldet, freust Dich auf die erste Theorie- und Fahrstunde – und wirst dann bitter enttäuscht, zum Beispiel, weil der Fahrlehrer nicht auf Deine Fragen eingeht oder unfreundlich ist? 

Oder Du ziehst während der Führerscheinausbildung um? Dann ist es unumgänglich, die Fahrschule zu wechseln. Die gute Nachricht: Ein Fahrschulwechsel ist jederzeit möglich.

Ablauf des Fahrschulwechsels

Möchtest Du die Fahrschule wechseln, solltest Du dir vor der Kündigung eine neue Fahrschule suchen und abklären, ob diese weitere Schüler aufnimmt. Nachdem Du fündig geworden bist, kannst Du den bisherigen Ausbildungsvertrag kündigen. 

Erst dann ist der Abschluss eines Vertrags bei einer anderen Fahrschule möglich. Die bisherige Fahrschule stellt eine Bescheinigung über die absolvierten Theorie- und Fahrstunden aus, die bei der Neuanmeldung vorzulegen ist.

Wichtig: Die Fahrerlaubnisbehörde ist schriftlich über den Wechsel zu informieren. In der Mitteilung sind der Name und die Anschrift der bisherigen sowie der neuen Fahrschule zu nennen.

Sollte nach dem Fahrschulwechsel ein anderer TÜV zuständig sein, ist auch die entsprechende Prüfstelle anzugeben.

In der Regel übernimmt die neue Fahrschule die Meldung an die Behörde.

Häufig gestellte Fragen zum Wechsel einer Fahrschule

Hat ein Fahrschulwechsel Auswirkungen auf die Anzahl der Fahrstunden?

Falls Du die Fahrschule wechselst, werden alle bisher absolvierten Theorie- und Fahrstunden in der neuen Fahrschule berücksichtigt, sodass Du nahtlos mit der Ausbildung fortfahren kannst.

Zusätzliche Stunden sind nicht erforderlich. Die ehemalige Fahrschule ist verpflichtet, die absolvierten Theorie- und Fahrstunden der letzten zwei Jahre zu bescheinigen.

Wie oft kann ich die Fahrschule wechseln?

Während der laufenden Fahrausbildung ist jederzeit ein Wechsel der Fahrschule möglich.

Welche Kosten entstehen bei einem Fahrschulwechsel?

Bei einem Fahrschulwechsel sind keine Extrakosten an die bisherige Fahrschule zu zahlen. Für die Eintragung der neuen Fahrschule ist nur eine geringe Bearbeitungsgebühr bei Straßenverkehrsamt zu leisten.

Welche Unterlagen sind für den Wechsel erforderlich?

Nötig sind eine Bescheinigung der bisherigen Fahrschule über die absolvierten Theorie- und Fahrstunden sowie eine schriftliche Mitteilung bezüglich des Wechsels an die Fahrerlaubnisbehörde.

Was passiert bei einem Wechsel mit der bereits gezahlten Grundgebühr?

Empfehlenswert ist ein Fahrschulwechsel nach der theoretischen Prüfung, weil sonst die Grundgebühr erneut zu zahlen ist.

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